Medizinstudium ohne Abitur für Arzthelferinnen

HANNOVER (cben). Neue Chancen für medizinische und pharmazeutische Fachangestellte: Sie können jetzt auch ohne Abitur Medizin beziehungsweises Pharmazie studieren.

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Voraussetzung: Sie müssen in ihrem Beruf ausgebildet sein und mindestens drei Jahre Berufserfahrung haben, um fachbezogen zu studieren. Die Neuregelung betrifft alle Berufstätigen. Das hat das Niedersächsische Kabinett im Zuge der Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) beschlossen und will den Beschluss nun in den Landtag einbringen. Kompetenzen, die in der Praxis erworben wurden, können damit ohne Abitur und ohne weitere Vorprüfungen auf ein Studium angerechnet werden. Derzeit dürfen nur Meister, Techniker, Betriebswirte oder besonders begabte Berufstätige ohne Abitur studieren, und zwar über Stipendien.

Damit setzt Niedersachsen einen Beschluss der Kultusministerkonferenz aus dem vergangenen Frühjahr um. Mit dem Gesetzentwurf werde nun der rechtliche Rahmen für die "Offene Hochschule" geschaffen, hieß es. Niedersachsen ist nach Nordrhein-Westfahlen das zweite Bundesland, das diese Regelung einführt.

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