KV Niedersachsen: E-Card "sinnlose Geldverschwendung"

Die KV-Vertreterversammlung sieht die E-Card weiter kritisch. Lesegeräte können die Ärzte jetzt aber bestellen.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:
E-Card: sinnlose Geldverschwendung?

E-Card: sinnlose Geldverschwendung?

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HANNOVER. Als "sinnlose Geldverschwendung" hat die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) die Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) bezeichnet. Die KVN-Vertreterversammlung forderte auf ihrer letzten Sitzung, statt der eGK eine nicht online-gebundene Version der Krankenversichertenkarte zu verwenden.

Die Ausgabe der eGK als Krankenversichertenkarte (KVK) sei eine "vom Gesetzgeber zu verantwortende sinnlose Verschwendung von Versichertengeldern." Dies haben die VV-Mitglieder in einer gemeinsamen Resolution zum Ausdruck gebracht.

Die Ergebnisse der eGK-Tests indessen sollen nicht weiter berücksichtigt werden. Die VV lehnte darum "den - zwecks forcierter Einführung - aktuell beschrittenen Weg des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ab, durch Rechtsverordnung die bislang gesetzlich vorgeschriebenen Testverfahren weitgehend außer Kraft zu setzen, in denen sich das Projekt bekanntlich als überwiegend praxisuntauglich erwiesen hatte", heißt es in der entsprechenden Resolution.

Ungeachtet des eigenen Protestes hat die KV Niedersachsen mit den Krankenkassen des Landes vereinbart, dass die Ärzte die Kassenzuschüsse zu den Lesegeräten über die KVN beantragen können. "Jetzt werden die Ärzte angeschrieben und erhalten entsprechende Bestellformulare", erklärte der Sprecher der KV Niedersachsen, Detlef Haffke. Spätestens bis Ende September müssen die Geräte in den Praxen installiert sein.

Denn ab Oktober werden die Kassen auch in Niedersachsen die eGK an die Versicherten ausgeben - bis Jahresende sollen mindestens zehn Prozent der Patienten mit der eGK versorgt sein, so die Maßgabe des Gesetzgebers.

"Die VV hat kritisiert, dass hier viel Geld für wenige Patienten ausgegeben wird", sagte Haffke. Anstelle der eGK forderte die VV in Hannover auch aus datenschutzrechtlichen Gründen eine nicht Online-angebundene Version der Krankenversichertenkarte, "wie es der durchgehenden Beschlusslage der Deutschen Ärztetage entspricht", so die Vertreter.

Die VV lehnte zudem das den Vertragsärzten zugewiesene online-basierte Management der Versicherten-Stammdaten durch die Praxen ab. Es gehöre "in die Obliegenheit der Kostenträger und darf nicht als Vorwand zur Online-Pflicht der IT-Systeme ärztlicher Praxen herhalten", so die VV.

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