Gesundheits-IT-Branche will bei Versorgungsgesetz mitmischen

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Bei der Telemedizin und Telematikinfrastruktur soll der Gesetzgeber stärker aufs Tempo drücken, fordert der Bundesverband Gesundheits-IT. Der Verband hätte auch schon einen Gesetzesvorschlag.

BERLIN (reh). Bei der Ausgestaltung des neuen GKV-Versorgungsstrukturgesetzes begehrt nun auch der Bundesverband Gesundheits-IT e.V. (bvitg), gehört zu werden und mitgestalten zu können.

Dabei geht es ihm vor allem um die Regelungen zur Telemedizin und zur Standardisierung des Datenaustausches zwischen den Leistungserbringern.

Angeblich Abdeckung von 90 Prozent

Generell begrüßt der bvitg, der nach eigenen Angaben 90 Prozent des IT-Marktes im deutschen Gesundheitswesen abdeckt, die Initiative des Gesetzgebers, die starren Planungsvorgaben im Gesundheitswesen zu lockern.

Ebenso trifft die geplante bessere Verzahnung der Sektoren beim bvitg auf Zustimmung.

bvitg fordert Ausbau der telemedizinischen Versorgung

Kritik übt der Verband jedoch an der Umsetzung. Denn für eine bessere Verzahnung der Sektoren und Leistungserbringer müsse die telemedizinische Versorgung ausgebaut werden, heißt es in einer Stellungnahme des bvitg.

Und zwingende Voraussetzung dafür sei das Vorhandensein einer flächendeckenden Telematikinfrastruktur. Hier sei es Aufgabe des Gesetzgebers, dafür zu sorgen, dass "die Telematikinfrastruktur umgehend verbindlich aufgebaut" werde und "Klarheit über die Anwendungen" bestehe.

"Die gematik baut auf bestehende Strukturen auf"

bvitg-Geschäftsführer Ekkehard Mittelstaedt.

bvitg-Geschäftsführer Ekkehard Mittelstaedt.

© Otto / bvitg

Dabei sei, so der Verband, die "Alternative 2012" des GKV-Spitzenverbandes zu unterstützen. Mit dieser Initiative versucht der Spitzenverband, die Online-Anbindung der Praxen über die Gesundheitskarte noch im Herbst nächsten Jahres durchzubringen. Für die Praxen würde das die vorzeitige Einführung des Konnektors bedeuten.

"Die gematik baut auf bestehenden Strukturen auf", erklärt bvitg-Geschäftsführer Ekkehard Mittelstaedt im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung", wobei sichergestellt werden müsse, dass die Arztpraxen online gehen.

"Vor diesem Hintergrund kann zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass die Infrastruktur für die Lösung der Alternative 2012 steht."

bvitg will Versorgungsgesetz früher

Auch beim Zeitplan des Versorgungsgesetzes macht der bvitg Druck: So solle der Bewertungsausschuss schon bis 31. August 2012 - statt wie im bisherigen Gesetzesentwurf bis 31. März 2013 - darüber entscheiden, in welchem Umfang ärztliche Leistungen im EBM auch telemedizinisch erbracht werden könnten.

Und der Verband hätte gerne, dass das Gesetz genau festlegt, was Telemedizin umfasst.

Gesetzgeber hat Potenzial der nichtärztlichen Gesundheitsberufe im telemedizinischen Bereich nicht ausreichend berücksichtigt

Der bvitg schlägt daher vor, Paragraf 87 SGB V Absatz 2a folgenden Satz anzuhängen: "Telemedizin umfasst mindestens Telediagnostik, Telemonitoring, Telekonsil und -beratung, Teletherapie und jede Art der elektronischen Kommunikation ärztlicher Unterlagen und Dokumentation ärztlicher Unterlagen in elektronischen Akten."

Außerdem habe der Gesetzgeber im Versorgungsgesetz bislang das Potenzial der nichtärztlichen Gesundheitsberufe im telemedizinischen Bereich nicht ausreichend berücksichtigt.

Universelle Schnittstelle sei technisch nicht umsetzbar

Kritik gibt es auch an den Plänen, die Arztsoftware-Häuser zur Umsetzung einer einheitlichen Schnittstelle für den Datenaustausch zwischen Leistungserbringern zu verpflichten. Eine universelle Schnittstelle für jeglichen Datenaustausch sei technisch nicht umsetzbar, so der bvitg.

Vielmehr seien Schnittstellen für den jeweiligen Anwendungszweck zu formulieren. Der Verband wehrt sich hier vor allem dagegen, dass GKV-Spitzenverband oder KBV eine Schnittstelle vorgeben und so in den bestehenden Wettbewerb eingreifen.

Kritik an KBV

Mittelstaedt: "Es gehört nicht zu den Aufgaben einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit ihrer Quasi-Monopolstellung in den bestehenden Markt einzugreifen, indem sie Mitgliedsgelder verwendet und eigene Software-Lösungen zur Verfügung stellt.

Kritik, die auch noch einmal an die KBV und ihre Pläne eine eigene Arztsoftware zu entwickeln, gerichtet ist.

Arbeitsgruppen des bvitg beschäftigen sich mit Standards

Der bvitg habe Arbeitsgruppen, die sich mit Standards beschäftigen. Ein Beispiel dafür, dass sich die Wettbewerber in der Industrie durchaus selbst auf Standards einigen könnten, sei der VHitG-Arztbrief.

Bei der Erarbeitung solcher Leitfäden tauschen sich die Arbeitsgruppen des Verbands auch mit den betroffenen externen Institutionen aus, so Mittelstaedt.

Und natürlich würden bei allen technischen Umsetzungen die Anforderungen der Vertragspartner und damit auch der KVen und Krankenkassen berücksichtigt, sagt Mittelstaedt. Schon deshalb, weil die KBV die EDV-Lösungen ja auch zertifiziere.

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