E-Card-Verweigerer

GKV droht Ärzten mit Sanktionen

Beim Online-Rollout der elektronischen Gesundheitskarte rücken die Kassen nicht von ihrer Forderung nach Sanktionen ab. Ärzten, die beim Online-Abgleich der Versichertendaten nicht mitmachen, sollen Honorarkürzungen drohen.

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Bei der elektronischen Gesundheitskarte läuft es noch nicht rund.

Bei der elektronischen Gesundheitskarte läuft es noch nicht rund.

© Hannibal Hanschke/dpa

NEU-ISENBURG. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und ihre Telematikinfrastruktur (TI) sorgen einmal mehr für eine hitzige Debatte zwischen ärztlicher Selbstverwaltung und Krankenkassen.

Neben dem Streit um die Sicherheit der Patientendaten sollten die Leistungserbringer aber vor allem eine alte Forderung der Kassen nicht aus den Augen verlieren: den Ruf nach Sanktionen für all jene, die sich dem Online-Abgleich der Versichertenstammdaten verweigern.

Über den Zeitplan des Online-Rollouts der Gesundheitskarte (eGK) – oder besser der ersten Testphase mit dem Online-Abgleich der Versichertenstammdaten – gibt es unterschiedliche Angaben. Während von Seiten der gematik und auch der Industrie immer wieder das vierte Quartal dieses Jahres ins Spiel gebracht wurde, zeigt ein grober Zeitüberblick des GKV-Spitzenverbandes ganz andere Daten.

Laut einer Präsentation von Dr. Volker Hansen, Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, würde demnach die Erprobungsphase für die Basis-Telematikinfrastruktur und den bei Ärzten unbeliebten Online-Abgleich der Versichertenstammdaten erst 2015 beginnen. Der Wirkbetrieb würde spätestens Mitte 2017 anlaufen.

Gerade letzteres Datum ist für Ärzte interessant. Denn in den Präsentationsunterlagen, die der „Ärzte Zeitung“ vorliegen, macht der Spitzenverband noch einmal seine Forderungen deutlich.

Kassen fordern verbindlichen Termin für Versicherten-Datenabgleich

Eine lautet, dass die Einführung und Nutzung der Telematikinfrastruktur für alle Teilnehmer an verbindliche Termine zu knüpfen ist.

Insbesondere auf den Online-Abgleich der Versichertendaten pochen die Kassen: Dieser solle bei den Leistungserbringern verbindlich auf den 1. Juli 2017 festgeschrieben werden, wenn eben nach der groben Zeitschiene der GKV der Online-Abgleich in den Wirkbetrieb übergeht und damit in der Fläche bereit steht.

Leistungserbringern, die sich dem verweigern, sollen nach Wunsch der Kassen Honorarkürzungen beziehungsweise „Sanktionen im Bereich der Abrechnung“ drohen.

Regierung gegen Sanktionen

Die Regierung erteilte der Forderung der Kassen eine Absage. Sie sehe derzeit keine Notwendigkeit für sanktionsbewehrte Termine für weitere Entwicklungsschritte der eGK. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor.

Trotz massiver Auseinandersetzungen zwischen Kassen und Ärzten, die die Karte und die damit verbundene IT-Infrastruktur gemeinsam mit Kliniken, Apothekern und Industrie einführen sollen, hält die schwarz-rote Regierung an der Einführung fest.

"Interessenkonflikte bei Einzelfragen sind bei einem komplexen Projekt wie dem Aufbau der Telematikinfrastruktur nicht ungewöhnlich", schreibt das Gesundheitsministerium an die Linken. (reh/dpa)

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