Umfrage
Jeder Zweite würde auf biometrische Daten setzen
BERLIN. Die nicht enden wollenden Nachrichten über gestohlene Zugangsdaten zu E-Mail-Accounts scheinen die Bundesbürger in Sachen Passwortschutz zu sensibilisieren.
Für sensible Daten wünschen sich mittlerweile viele Verbraucher zusätzlichen Schutz - etwa durch Verschlüsselungen mit biometrischen Daten, wie eine Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM unter rund 1000 Bundesbürgern ab 14 Jahren zeigt.
Jeder zweite Bundesbürger kann sich demnach vorstellen, bargeldlose Zahlungen per Fingerabdruck oder Iris-Scan abzusichern. Dies entspricht laut BITKOM gut 35 Millionen Bundesbürgern.
Vor allem ältere Verbraucher interessieren sich für solche Verfahren: Drei Viertel der 50- bis 64-jährigen Befürworter würden den Fingerabdruck zur Kontrolle beim Bezahlen einsetzen, 61 Prozent der Personen ab 65 Jahren den Iris-Scan. (reh)




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


