Sonntag, 12. Februar 2012
Ärzte Zeitung, 02.03.2010

TIPP DES TAGES

Vollmacht schafft Sicherheit für Notfall

Vor Schicksalsschlägen sind auch Ärzte nicht gefeit. Jeder kann durch Unfall oder Krankheit in seiner Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt werden. Bankgeschäfte wie Überweisungen oder Bargeldabhebungen können dann vielleicht nicht mehr selbst vorgenommen werden. Für solche Notfälle sollten Ärzte deshalb rechtzeitig vorsorgen. 

Wer einen Bevollmächtigten bestimmt, der seine Angelegenheiten regeln soll, kann die gerichtliche Bestellung eines Betreuers vermeiden. Dies geht am besten, indem man mit einer Vertrauensperson zur Bank geht und dort eine "Konto-/Depotvollmacht" erteilt. So können insbesondere etwaige spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung im Vorhinein ausgeräumt werden. Die Vollmacht gilt über den Tod hinaus.

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