Ärzte Zeitung, 02.03.2010
TIPP DES TAGES
Vollmacht schafft Sicherheit für Notfall
Vor Schicksalsschlägen sind auch Ärzte nicht gefeit. Jeder
kann durch Unfall oder Krankheit in seiner Handlungsfähigkeit
stark eingeschränkt werden. Bankgeschäfte wie
Überweisungen oder Bargeldabhebungen können dann vielleicht
nicht mehr selbst vorgenommen werden. Für solche Notfälle
sollten Ärzte deshalb rechtzeitig vorsorgen.
Wer einen
Bevollmächtigten bestimmt, der seine Angelegenheiten regeln soll,
kann die gerichtliche Bestellung eines Betreuers vermeiden. Dies geht
am besten, indem man mit einer Vertrauensperson zur Bank geht und dort
eine "Konto-/Depotvollmacht" erteilt. So können insbesondere
etwaige spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung
im Vorhinein ausgeräumt werden. Die Vollmacht gilt über den
Tod hinaus.

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