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Unis verlangen detaillierte Krankheitsinfos zu Studenten

Ärzte in Nordrhein sind entsetzt: Einige Unis erkennen Atteste nur an, wenn sie Krankheitssymptome genau benennen.

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Prüfungsämter in Nordrhein verlangen offenbar von Ärzten bei Attesten für Studenten quasi eine Verletzung der Schweigepflicht.

Prüfungsämter in Nordrhein verlangen offenbar von Ärzten bei Attesten für Studenten quasi eine Verletzung der Schweigepflicht.

© Dustin Lyson / fotolia.com

DÜSSELDORF (iss). Die Ärzte in Nordrhein wehren sich gegen eine Aushöhlung des Patientengeheimnisses bei Studenten. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) lehnt die Praxis von Prüfungsämtern als diskriminierend ab, von Studenten die Offenlegung von Symptomen zu verlangen, wenn sie krankheitsbedingt nicht an einer Prüfung teilnehmen können.

An einigen nordrhein-westfälischen Universitäten, etwa in Münster und Düsseldorf, verlangen die Prüfungsämter von verhinderten Prüflingen Bescheinigungen, auf denen der Arzt die Krankheitssymptome schildert. "Die Beantwortung der Rechtsfrage, ob die nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung den Abbruch der Prüfung rechtfertigen kann, ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Arztes; dies ist vielmehr letztlich und in eigener Verantwortung von der Prüfungsbehörde zu entscheiden", heißt es auf einem Formular der Universität Düsseldorf.

Die Ärzte werden um kurze Ausführungen zu den Krankheitssymptomen und der Art der Leistungsminderung gebeten.

"Ich finde es unmöglich, dass die Prüfungsordnungen so ausgelegt werden, dass sich Studierende so weit entblättern müssen, dass sie ihre Ärzte quasi von der Schweigepflicht entbinden", sagte ÄKNo-Vorstand Dr. Christiane Groß. Sie hatte einen Antrag in die Kammerversammlung eingebracht, dem die Delegierten mit großer Mehrheit gefolgt sind.

Die Schilderung von Krankheitssymptomen sei nicht nur beschämend für die Studierenden, sondern auch datenschutzrechtlich bedenklich und untergrabe das Recht der Patienten auf informationelle Selbstbestimmung, heißt es in dem Antrag.

"Wenn diese Symptome dann durch medizinische Laien bewertet werden, führt diese Praxis in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise zu willkürlichen Ergebnissen." Die Forderung der Ärzte: Entweder wird von den Unis ein ärztlicher Dienst eingeschaltet, oder es reicht ein ärztliches Attest, das die krankheitsbedingte Unfähigkeit belegt, an Prüfungen teilzunehmen.

Update 2. Dezember: Auch an der Universität Frankfurt müssen Studenten neben dem Attest ein Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit einreichen, das vom behandelten Arzt ausgefüllt werden muss. Auch dort müssen die Krankheitssymptome und die Art der Leistungsminderung angeben werden. Unter anderem wird gefragt, ob Examensangst ursächlich für die Krankheitssymptome ist.

Zum Formular der Universität Frankfurt für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (PDF)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Ärzte wehren sich zu Recht

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