Restdruckventil bei Sauerstoffflaschen wird verbindlich

NEU-ISENBURG (maw). Ab Ende 2012 müssen alle in der Praxis vorgehaltenen medizinischen Gasflaschen mit einem Restdruckventil (RPV) ausgestattet sein.

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Auf diese technische Änderung bei Sauerstoffflaschen weist der Medizingaseanbieter Linde Gas Therapeutics hin.

Als Notfallmedikament Nummer eins unterliege medizinischer Sauerstoff den Anforderungen des Arzneimittelgesetzes und der behördlichen Arzneimittelüberwachung, so Linde. Ebenso müsse die Druckgasflasche als Behälter strenge Auflagen erfüllen.

Die technische Sicherheit einer Druckgasflasche hänge, so Linde, entscheidend vom verwendeten Ventil ab. Um das Eindringen von Verunreinigungen und die Rostbildung im Behälter zu verhindern, sei die Ausrüstung von medizinischen Druckbehältern mit Restdruckventilen inzwischen Stand der Technik.

Linde bietet Umrüstung an

So schreibe die Europäische Kommission in ihrem Leitfaden zur Guten Herstellpraxis (GMP) die Verwendung von Restdruckventilen vor. Entsprechend hätten sich alle Mitglieder des Industriegaseverbands verpflichtet, bis Ende 2012 ihre medizinischen Gasflaschen mit Restdruckventilen auszustatten, wie Linde ergänzt.

Linde bietet nun für Praxen mit Eigentumsflaschen, die für die Sauerstofftherapie bestimmt sind, die Umrüstung auf ein Restdruckventil an. Für die Dauer der Umrüstung, die vier bis sechs Wochen in Anspruch nehme, stelle Linde Leihflaschen zur mietfreien Nutzung zur Verfügung.

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