Ärzte Zeitung online, 01.02.2012
Heizkosten: BGH stärkt Mieter
KARLSRUHE (dpa). Vermieter müssen die Heizkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnen.
Es sei nicht zulässig, dem Mieter die Abschlagzahlungen in Rechnung zu stellen, die im Voraus an den Energieversorger geleistet werden, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch verkündeten Urteil.
Eine Berechnung anhand der Vorauszahlungen könne zu Ungerechtigkeiten führen, weil dafür nicht der aktuelle Verbrauch, sondern der des Vorjahres maßgeblich sei, so die Richter.
Az.: V III ZR 156/11

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