Direkt zum Inhaltsbereich

Heizkosten: BGH stärkt Mieter

KARLSRUHE (dpa). Vermieter müssen die Heizkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnen.

Veröffentlicht:

Es sei nicht zulässig, dem Mieter die Abschlagzahlungen in Rechnung zu stellen, die im Voraus an den Energieversorger geleistet werden, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch verkündeten Urteil.

Eine Berechnung anhand der Vorauszahlungen könne zu Ungerechtigkeiten führen, weil dafür nicht der aktuelle Verbrauch, sondern der des Vorjahres maßgeblich sei, so die Richter.

Az.: V III ZR 156/11

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Arzt entwickelt MFA-Börse

So finden Praxisinhaber die MFA, die zu ihnen passt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine Sporttasche liegt am Boden und ist gefüllt mit Sportsachen, wie einem Springseil, einem Fußball, Laufschuhen und Tennisschlägern.

© Pixel-Shot - stock.adobe.com

Körperliches Training

Mit einer Stunde mehr Sport die Brustkrebsmortalität senken?

Ein Schild "Stromausfall wir können leider nicht öffnen. Im Notfall bitte klopfen" ist an einer Tür angebracht.

© Marijan Murat/dpa

Krisenresilienz

Stromausfall in Reutlingen: Eine Ärztin schildert ihre Erfahrungen