Paragraf 219a

Abtreibung – Informieren, aber nicht werben

Veröffentlicht:

BERLIN. Mit der Reform des Paragrafen 219a sollen sich Schwangere leichter über die Möglichkeiten einer Abtreibung informieren können. Dazu hatten Union und SPD einen nach eigener Aussage für beide Seiten „schmerzhaften Kompromiss“ ausgehandelt.

 Ärzte und Kliniken dürfen künftig mitteilen, dass sie Abtreibungen vornehmen, müssen für weitere Informationen aber auf Behörden, Beratungsstellen und Ärztekammern verweisen. Opposition und Betroffene kritisierten die Neuregelung. Der Bundestag hat nun am Donnerstag über den Kompromiss zur Neufassung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches in 2. und 3. Lesung abgestimmt.

In namentlicher Abstimmung votierten 371 Abgeordnete für den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur „Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“. Dagegen stimmten 277 Parlamentarier und vier enthielten sich.

Keine Zustimmung fanden hingegen die verschiedenen Vorlagen der Fraktion der Linken und der FDP sowie ein Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen, die jeweils eine Änderung des Strafgesetzbuches mit Aufhebung/Streichung von Paragraf 219a StGB gefordert hatten, bzw. Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zuzulassen. (run/dpa)

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