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Wellness-Reise statt IGeL-Geldprämie

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Selbstzahlerleistungen spielen zunehmend eine wichtige Rolle in den Vertragsarztpraxen. Wer sich als Praxischef bei seinen Arzthelferinnen für die geleistete Mühe zur Steigerung der IGeL-Patienten erkenntlich zeigen will, kann entweder den klassischen Weg einer IGeL-Prämie gehen.

Dann zahlt er an die vermittelnden Arzthelferinnen einen Prozentsatz des Gewinns aus. Stattdessen können Praxischefs Arzthelferinnen auch mit einem Gutschein für einen Wellnessaufenthalt belohnen. Unter www.erholungsbeihilfe.de können sie zum Beispiel bei dem Anbieter beauty24 entsprechende Voucher besorgen.

Den Angaben zufolge können Praxischefs je Arzthelferin pro Jahr bis zu 156 Euro, bis zu 104 Euro für den Ehegatten und 52 Euro je Kind als steuerpflichtigen Bonus gewähren. Der Betrag wird mit einer Lohnsteuerpauschale von 25 Prozent belegt.

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