Schwerbehinderte: Einstellung genau prüfen

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MAINZ (dpa). Wenn Unternehmen eine freie Stelle auch mit einem Schwerbehinderten besetzen wollen, reicht ein Telefonanruf bei der Arbeitsagentur nicht aus. Vielmehr müsse der Arbeitgeber der Agentur die genaue Stellenausschreibung vorlegen, damit diese die Anforderungen in Ruhe prüfen könne, urteilte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Ein Verstoß gegen diese Verfahrensweise führt dem Urteil zufolge zu einer rechtswidrigen Stellenbesetzung.

Das LAG gab mit seinem grundlegenden Beschluss der Beschwerde eines Betriebsrates gegen eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Mainz statt. Das Gericht ließ jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu.

In dem Fall hatte der Betriebsrat der Einstellung einer neuen Mitarbeiterin unter anderem deshalb nicht zugestimmt, weil sich der Arbeitgeber nicht hinreichend um die Einstellung eines schwerbehinderten Menschen bemüht habe. Der Arbeitgeber hielt dem entgegen, die Frage in einem Telefongespräch mit der Bundesagentur für Arbeit angesprochen zu haben. Die Agentur habe ihm keine geeignete Person benannt. Das LAG gab nun aber dem Betriebsrat Recht.

Az.: 6 TaBV 10/10

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