Haftung der Ärzte bleibt auch bei Aut idem
NEU-ISENBURG (juk/ger). Die vor einem Jahr erweiterte Aut-idemRegel verpflichtet Apotheker dazu, verordnete Präparate durch günstigere wirkstoffgleiche Medikamente auszutauschen, wenn Ärzte auf dem Aut-idem-Feld kein Kreuz gesetzt haben. Doch die Haftung für die Medikation haben in den meisten Fällen nach wie vor die Ärzte.