TIPP DES TAGES

Tür und Telefon fürs Zentrum

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Bei der Einrichtung eines praxisparallelen Gesundheitszentrums ist unbedingt darauf zu achten, dass dies organisatorisch, personell und räumlich strikt vom eigentlichen Praxisgeschehen getrennt ist.

Sonst droht besonders Gemeinschaftspraxen Ungemach vom Finanzamt, wenn die Erlöse aus dem Zentrum durch ihre Gewerbesteuerpflicht die Einnahmen aus der Praxis infizieren. Eine abschließbare Tür zwischen Praxis und Zentrum sowie separate Telefonnummern und Angestellte sollten es mindestens sein.

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