Kommentar
Dokumentation für den Papierkorb?
Die neuen Impfdokumentationsziffern des Gemeinsamen Bundesausschusses stoßen vielfach auf Kritik. Das hehre Ziel, das der Ausschuss von Ärzten und Krankenkassen mit der Novellierung der Schutzimpfungsrichtlinie wohl verfolgt hat, ist bei der Umsetzung aus den Augen geraten. Eine einheitliche, detaillierte Dokumentation von Impfungen würde sicher neue epidemiologische Erkenntnisse ermöglichen.
Das kann sie jedoch nicht, wenn nicht geklärt ist, was mit den dokumentierten Daten geschieht. Insofern ist der GBA mit dem Beschluss zur Schutzimpfungsrichtlinie auf halbem Weg stehen geblieben, denn eine Ausführungsverordnung fehlt offenbar. Hinzu kommt, dass der Ausschuss sich vorher bereits verrannt hatte und die Richtlinie kurz vor Inkrafttreten korrigieren musste, was viele Ärzte zusätzlich verwirrte.
So ist es nur verständlich, wenn Ärzte sich gegen den Doku-Aufwand sträuben. Weder ist der Nutzen klar, noch ist die Vorgabe eindeutig. Doch auch schlecht gemachte Gesetze sind Gesetze, und die Richtlinien des GBA haben im Allgemeinen Gesetzescharakter. Der Ausschuss sollte daher schnell klären, wie mit den Daten verfahren wird. Denn Gesetzestreue ist leichter zu erreichen, wenn der Sinn der Gesetze einleuchtet.
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