Kabinett beschließt neues Datenschutzgesetz

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BERLIN (dpa/eb). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch neue Datenschutzregelungen beschlossen. Der Entwurf von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sieht unter anderem das Verbot der Weitergabe persönlicher Daten ohne Zustimmung der Betroffenen vor. Bisher können private Daten wie Adresse, Alter oder Kontonummern verkauft werden, wenn die Betroffenen nicht widersprechen.

In Zukunft soll es auch nicht mehr erlaubt sein, dass Geschäfte im Internet häufig nur geschlossen werden können, wenn der Käufer die Weitergabe seiner Daten erlaubt. Kritik an der Neuregelung kam von der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen.Laut Schäuble soll mit dem neuen Gesetz auch der Bußgeldrahmen erweitert werden. Gewinne aus unerlaubter Verwendung von persönlichen Daten könnten künftig abgeschöpft werden.Der Innenminister sagte, der Einfluss des Bürgers auf die Weitergabe seiner Daten werde gestärkt.

Zudem solle mehr Transparenz beim Umgang mit Daten geschaffen werden. Unternehmen könnten ein sogenanntes Datenschutzauditsiegel erwerben, wenn sie sich einem regelmäßigen datenschutzrechtlichen Kontrollverfahren anschlössen und Richtlinien zur Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit erfüllten. Die Unternehmen bekommen laut Schäuble zur Umstellung ihres Werbeverhaltens drei Jahre Zeit.

Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, hat die Neuregelung des Datenschutzes grundsätzlich positiv bewertet. Allerdings gebe es noch ein Reihe von Nachbesserungen. So würden nicht alle unzulässigen Datennutzungen durch Bußgelder geahndet. Die Übergangsregelung sei mit drei Jahren relativ reichlich bemessen. Und die Datenschutzkontrolleure müssten weiter gestärkt werden.

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