EU gibt Fördermittel für Praxismarketing

HANNOVER (cben). Niedergelassene Ärzte können von der EU Fördermittel für eine Design- und Marketingberatung bekommen. Bislang ist die Nachfrage aber nur sehr gering.

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In Niedersachsen zum Beispiel bewilligt die N-Bank als Niedersächsische Förderbank jährlich durchschnittlich 282 Maßnahmen, erklärt Jörg Wieters, Sprecher der Bank. "Darunter sind derzeit aber nur vier Ärzte". Die gegenwärtige Förderperiode der EU begann 2007 und dauert noch bis zum Jahr 2014.

Die Bank fördert "begleitende und/oder konzeptionelle Beratung zum Design von Produkten und Dienstleistungen" sowie Marketingmaßnahmen. Das Programm soll helfen, "die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe zu verbessern", heißt es bei der N-Bank. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) soweie Angehörige Freier Berufe - "damit gehören auch Ärzte zu den Antragsberechtigten", sagt Wieters.

Bei der Designförderung geht es zum Beispiel um das Corporate Design zur Entwicklung des Praxis-Erscheinungsbildes, um das Kommunikations- und Grafikdesign zur Gestaltung etwa von Praxisflyern, um die unternehmensgerechte Auffrischung der Praxisräume oder die Planung ganz neuer Gebäude. Die Marketingberatung soll dem Verkauf "nachfragegerechter Produkte und Dienstleistungen dienen", also etwa IGeL.

Gefördert werden die Ausgaben, die Ärzten für eine begleitende oder konzeptionelle Beratung entstehen. Für die anschließende Umsetzung des Marketingkonzeptes gibt es dagegen kein Geld.

50 Prozent der Ausgaben gibt es als Zuschuss (höchstens jedoch 400 Euro pro Tagewerk). Die Beratungsdauer muss mindestens sieben, darf aber nicht mehr als 25 Tage umfassen.

Einen Sonderfall stellen die sogenannten Konvergenzgebiete dar, erklärt Wieters. "Die EU bewertet bestimmte Gebiete als besonders förderungswürdig, weil sie strukturschwach sind. In Niedersachsen ist das zum Beispiel die Region Lüneburg." Die Folge: Die Förderbedingungen für Ärzte sind hier günstiger. So zahlt Niedersachsen in der Region Lüneburg die Zuschüsse schon, wenn die Beratung mindestens fünf Tage dauert.

Allerdings müssen Praxischefs, um an den EU-Topf zu gelangen, einen Berater engagieren, der bei der Beraterbörse der KfW akkreditiert ist. Die Liste ("Beraterbörse") ist im Internet einzusehen. Am Schluss muss der ganze Prozess der Marketing- und Design-Beratung dokumentiert werden - unter anderem sind Kostenermittlung, die Beraterleistung und das Konzept nachzuweisen.

"Fast jedes Bundesland hat einen entsprechenden Fördertopf und überall können die Ärzte sich informieren, zum Beispiel bei der L-Bank in Baden-Württemberg oder bei der NRW-Bank", so Wieters. Auch die Industrie- und Handelskammern helfen mit Informationen weiter.

http://beraterboerse.kfw.de/Beraterboerse/jsp/DlgBeraterboerse.do

Geld steht Praxischefs bis zum Jahr 2014 zur Verfügung.

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