Nur wenige Betrüger tappen Kassen in die Falle

Wann wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, wenn ein Anfangsverdacht auf Abrechnungsbetrug besteht? - Von Kasse zu Kasse wird das unterschiedlich beantwortet. Skepsis besteht darüber, wie kompetent Staatsanwälte auf diesem Gebiet sind.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:

Klare Daten zum Thema Abrechnungsbetrug gibt es wenige. Außerdem macht das Regelungswirrwarr bei der Abrechnung auch der Justiz offenbar schwer zu schaffen und begünstigt zudem den Betrug im Gesundheitswesen. Anhand der Tätigkeitsberichte der zuständigen Stellen bei den Krankenkassen aus den Jahren 2004 und 2005 zeigte sich, dass tatsächlich nur Hochrechnungen von etwas mehr als der Hälfte aller Kassen (140 von 238 Kassen, also 58,8 Prozent) über das Gesamtbild der von den Kassen bearbeiteten Verdachte Auskunft geben können. Das geht aus einer Untersuchung des Hannoveraner Juristen Professor Bernd-Dieter Meier hervor, die er vor Kurzem auf der Hannoveraner KKH-Tagung "Betrug im Gesundheitswesen" präsentierte.

Manche der 140 Kassen gingen tatsächlich nur einem oder gar keinem Verdachtsfall pro Jahr nach, während andere mehr als 2000 Verdächtigungen folgen. Im Schnitt komme man auf rund 100 Fälle pro Kasse und Jahr, wenn man von 238 Kassen ausgeht, so die Studie. Die Schadenssumme aller Kassen betrage, wenn man die verfügbaren Daten auf alle Kassen hochrechnet, jährlich insgesamt zwischen mindestens 11,7 und höchstens 98,6 Millionen Euro, so Meier. Ähnlich unterschiedlich sind die Summen, die die Kassen zurückerlangt haben. Per Hochrechnung ermittelte Meier, dass es sich hier um mindestens eine und höchstens 21 Millionen Euro im Jahr handelte.

Unterschiedlich sind auch die Kriterien, die bei den verschiedenen Kassen einen Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen auslösten und die Staatsanwaltschaft ins Spiel brachten. Manche Kassen sahen bereits bei einer vermuteten Schadenssumme von 50 Euro die Geringfügigkeitsgrenze überschritten und unterrichteten die Staatsanwaltschaft, andere erst ab 1000 Euro. Ein einheitliches Vorgehen war "nicht gegeben", so die Studie.

Der Autor ermittelte, dass die Kassen der Justiz ausreichende Fachkenntnis nicht zutrauen und deshalb selten Anzeige erstatten und lieber den direkten Weg des Ausgleichs etwa mit dem Arzt suchen. Etwa die Hälfte der befragten Kassenvertreter fanden den Kenntnisstand der Staatsanwälte "mittelmäßig" und beklagten die lange Verfahrensdauer.

Wenn es dann zu Verfahren kommt, seien zwar zu über 70 Prozent Leistungserbringer betroffen, aber 35 Prozent dieser Verfahren würden oft wegen der komplizierten Materie gegen Auflagen eingestellt. Bei Nichtleistungserbringern war dies nur bei rund fünf Prozent der Verfahren der Fall. Dieses Missverhältnis spiegele sich ebenso in den Verurteilungen. Meiers Schlussfolgerung für eine bessere Compliance bei der Abrechnung: Höhere Selbstverpflichtung aller Leistungserbringer, höherer Kontrolldruck bei den Kassen.

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