TIPP DES TAGES
Neu-Vertrag nur mit Zustimmung
Viele Versorgungsunternehmen übersenden ihren Kunden neue Lieferverträge.
Verbraucher, die sich auf die neuen Vertragsangebote hin nicht gemeldet oder widersprochen haben, können trotzdem davon ausgehen, dass der alte Vertrag fortbesteht.
Der Bund der Energieverbraucher weist darauf hin, dass das Nichtstun nicht als Zustimmung zu interpretieren ist. So sieht es zumindest das Landgericht Leipzig. Für das Zustandekommen eines neuen Vertrags bedarf es einer Annahmeerklärung (Az.: 01HK O 2049/09).