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Mitten in der Grippewelle ist Hygiene Trumpf

Die Zahl der Patienten, die mit Verdacht auf Schweinegrippe in die Praxis kommen, wächst immer weiter. Höchste Zeit also für Praxischefs, sich nochmals mit den Empfehlungen zur Praxishygiene zu beschäftigen.

FRANKFURT AM MAIN (pei/ger). Die zweite Welle der neuen Influenza rollt. Die Empfehlungen von Bundesärztekammer, KBV und Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zum Pandemie-Infektionsschutz für Praxispersonal und Patienten gelten nach wie vor. Die Empfehlungen zum Pandemie-Praxismanagement enthalten detaillierte Beschreibungen vom Organisationsplan bis zur Flächendesinfektion und können über die Websites der Kammern und KVen als PDF abgerufen werden (wir berichteten).

Nach Einschätzung der Berufsgenossenschaft kann man angesichts der derzeit überwiegend milden Krankheitsverläufe unterschiedlicher Meinung sein, ob Maßnahmen wie Mund-Nasen-Schutz und gesonderte Wartebereiche für Patienten mit H1N1-Verdacht notwendig sind. Sie rät aber den Praxischefs, die Anregungen zum Hygienemanagement bereits jetzt umzusetzen. "Wer den Praxisalltag konsequent auf die momentane Pandemiephase 6 ausrichtet, sammelt wichtige Erfahrungen für schwerere Pandemieverläufe."

Laut Robert-Koch-Institut ist gute Standardhygiene die zuverlässigste Basis infektionspräventiver Maßnahmen. Dazu gehört in erster Linie die Händehygiene. Zum Schutz gegen Influenza und andere Infekte des Respirationstrakts zählt das Institut die wichtigsten Maßnahmen auf:

  • Patienten mit Grippe-Anzeichen sollten sich möglichst telefonisch anmelden. Andernfalls sollten sie durch einen Aushang am Praxiseingang aufgefordert werden, zu anderen Patienten Abstand zu halten.
  • Beim Konsultationsgespräch wird eine Distanz von mindestens einem Meter empfohlen.
  • Bei der körperlichen Untersuchung sollte ein Atemschutz verwendet werden, erst recht beim Rachen- oder Nasenabstrich.
  • Hilfreich ist ein separater Wartebereich für symptomatische Patienten. Durch gute Bestellpraxis lässt sich die Patientendichte gegebenenfalls reduzieren. Die Distanz zu grippe-verdächtigen Patienten sollte mindestens einen Meter betragen. Um die Hustenetiquette zu fördern, sollten Papiertücher mit Entsorgungsmöglichkeit und Möglichkeiten zur Händehygiene angeboten werden.

Dr. Ingo Pflugmacher, Fachanwalt für Medizinrecht in Bonn, rät Ärzten, sich die Empfehlungen noch einmal anzusehen und sie umzusetzen. Praxischefs sollten ihre Pflichten zur Pandemie-Hygiene ernst nehmen, um sich haftungsrechtlich abzusichern. Werde gegen Hygienestandards verstoßen, könne Beweislastumkehr eintreten. Dann muss der Patient nicht mehr den Beweis führen, dass er sich in der Praxis angesteckt hat. Pflugmacher weist darauf hin, dass die Empfehlungen von den Praxischefs keine unmöglichen Dinge verlangen - wo kein separater Eingang oder separater Wartebereich für H1N1-Patienten geschaffen werden könne, gehe es auch ohne. Als Arbeitgeber sollten Ärzte ihren Mitarbeitern die Impfung dringend anraten.

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