Zwangsruhestand für Ärzte ist rechtmäßig - jedenfalls vorläufig

LUXEMBURG (mwo). Die frühere Altersgrenze für Ärzte war wohl rechtmäßig, formal geht der Streit aber in die nächste Runde. Nach einem am Dienstag verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sollen die deutschen Gerichte die Sache nochmals prüfen.

Veröffentlicht:
Zwangsruhestand für Ärzte ist rechtmäßig - jedenfalls vorläufig

© Foto: Orlando Florin Rosu www.fotolia.de

Ärzte und Zahnärzte durften bis Oktober 2008 trotz ihrer Freiberuflichkeit mit 68 Jahren keine Kassenpatienten mehr behandeln, was meist einem Zwangsruhestand gleichkam. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies zum Schutz der Patienten gebilligt, Ärzte hatten diese Rechtsprechung als "Demenzerlass" kritisiert. Auch nach Überzeugung des EuGH kann der Gesundheitsschutz ein zulässiges Argument für eine Altersgrenze bei Ärzten sein - allerdings nicht so wie in Deutschland. Hier sei die Regelung widersprüchlich gewesen, weil sie nicht für Privatversicherte gegolten habe.

Weiter entschied der EuGH, eine Altersgrenze sei auch zulässig, um "die Berufschancen zwischen den Generationen" gerecht zu verteilen. Dieses Argument hatte das Bundessozialgericht stets in den Mittelpunkt seiner Rechtsprechung gestellt. Nach dem Luxemburger Urteil müssen die deutschen Gerichte nun prüfen, welche Gründe den Gesetzgeber zu der Altersgrenze bewegt haben.

Dabei hat die klagende Zahnärztin aus Nordrhein-Westfalen (wir berichteten) aber nur wenig Aussicht auf Erfolg, weil die Gesetzesbegründung wohl im Einklang mit der EuGH-Rechtsprechung steht: Die Altersgrenze war mit dem Gesundheitsstrukturgesetz 1993 eingeführt worden.

Der Gesetzgeber hatte dies mit der Überversorgung und einer damit verbundenen Ausgabensteigerung begründet. Die Überversorgung allein durch Zulassungsbeschränkungen abzubauen, gehe einseitig zu Lasten junger Ärzte. Entsprechend wurde die Altersgrenze ab Oktober 2008 aufgehoben, um dem steigenden Ärztemangel vor allem in ländlichen Regionen zu begegnen.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs, Az: C-341

Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie Hausärzte Fortbildung jetzt „feiern“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Dr. Iris Dötsch Fachärztin für Innere Medizin, Diabetologin und Ernährungsmedizinerin hat die Hauptstadtdiabetologinnen, eines neues Netzwerk für Frauen in der Diabetologie, gegründet.

© snyGGG / stock.adobe.com

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen