Verbraucher nutzen ihr Selbstauskunftsrecht
WIESBADEN (maw). Im ersten Monat nach Inkrafttreten der Bundesdatenschutznovelle zum 1. April (wir berichteten) haben rund 224 000 Verbraucher eine Auskunft über ihre bei der SCHUFA gespeicherten Daten angefragt. Das seien etwa doppelt so viele wie im Monat April 2009, berichtet die SCHUFA. Ziel der Novellierung war es, mehr Transparenz für Verbraucher zu schaffen, welche Daten Auskunfteien über sie gespeichert haben.