Neue Prüfkriterien für Arzbewertungsportale
BERLIN (maw). Künftig wird das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) 42 statt bisher 40 Kriterien ansetzen, wenn es im Auftrag von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung Arztbewertungsportale prüft.
Wie das ÄZQ mitteilt, hat es eine neue Version des Anforderungskataloges "Gute Praxis Bewertungsportale" auf seiner Website veröffentlicht. Neu ist, dass aus einem Eintrag hervorgehen muss, ob der betreffende Arzt über eine Zulassung für die vertragsärztliche Versorgung verfügt.
Außerdem sollte das Portal laut ÄZQ frei von möglichen Preisvergleichen für medizinische Dienstleistungen, zum Beispiel für Schönheitsoperationen, sein.