Fachärzte in NRW entwickeln Wahlleistungskatalog

Viele neue Methoden werden nicht mehr über den EBM abgebildet. Deshalb haben Fachärzte untersucht, welche Leistungen für eine optimale Medizin notwendig sind.

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KÖLN (iss). Fachärzte in Nordrhein-Westfalen wollen Transparenz dahingehend schaffen, welche medizinisch sinnvollen Leistungen nicht von den Krankenkassen bezahlt werden.

Die im Aktionsbündnis Fachärztlicher Organisationen (AFO) engagierten Gynäkologen, HNO-Ärzte, Orthopäden und Urologen haben für ihre Fachbereiche Wahlleistungskataloge entwickelt.

"Wir haben für viele Krankheitsbilder, insbesondere chronische Erkrankungen, Behandlungspfade erarbeitet mit den diagnostischen und therapeutischen Leistungen, die in den Leitlinien empfohlen werden", erläutert Dr. Uso Walter, Vorstandsvorsitzender des HNOnet-NRW.

Viele neue Methoden und auch Beratungsleistungen würden nicht mehr über den EBM abgebildet.

"Die gesamte ambulante Medizin richtet sich an der schnellen Lösung akuter Probleme aus", sagt Walter. Die Versorgung von Patienten mit akuter Mandelentzündung bereite den HNO-Praxen keine Schwierigkeiten.

Anders sehe es aber bei Patienten mit chronischem Schwindel aus. Diagnostische Leistungen und die Begleitung der Patienten seien hier nicht über den EBM erfasst.

"Rund die Hälfte der HNO-Ärzte macht keine Schwindel-Diagnose mehr, weil sich die Anschaffung der Geräte nicht lohnt."

Die Fachärzte hätten untersucht, welche Leistungen notwendig sind, um eine optimale Medizin zu machen, und was die Kassen davon zahlen.

Wenn die Leistungen nicht Teil des GKV-Katalogs sind, gebe es zwei Alternativen: Die Ärzte müssen den Patienten die Leistungen berechnen oder sie versuchen, mit den Kassen Verträge zur integrierten Versorgung zu schließen.

"Es geht uns nicht darum, die Patienten auszunehmen", stellt Walter klar. Auch enthielten die Wahlleistungskataloge nur Leistungen, die wissenschaftlich belegt sind.

Bis Ende Oktober werden alle 2000 Mitglieder des AFO die juristisch geprüften Wahlleistungskataloge erhalten, kündigt er an. Gegen einen Kostenbeitrag stehen sie auch Nicht-Mitgliedern zur Verfügung.

In den Broschüren finden die Ärzte neben den alphabetisch aufgelisteten Wahlleistungen auch Einzelheiten zur juristischen Situation bei Wahlleistungen und den zugrunde gelegten Behandlungspfaden.

Patienten und die interessierte Öffentlichkeit könnten die Kataloge einsehen, sagt Walter. Schließlich gehe es um Transparenz. "Wir versuchen, die Grenzlinie zwischen gesetzlichen und Wahlleistungen deutlich zu machen, weil die Krankenkassen und der Gesetzgeber sich davor drücken."

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