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GBA-Beschluss

Die Versorgung von Frühchen soll besser vergleichbar werden: Künftig können Kliniken ihre Daten öffentlich vergleichen - allerdings freiwillig. Außerdem kommen drei drei Methoden auf den Prüfstand.

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:
Eine Frühgeborenenstation. Künftig können Kliniken, die zur Versorgung von Früh- und Neugeborenen zugelassen sind, Daten auf einer zentralen Plattform veröffentlichen.

Eine Frühgeborenenstation. Künftig können Kliniken, die zur Versorgung von Früh- und Neugeborenen zugelassen sind, Daten auf einer zentralen Plattform veröffentlichen.

© Klaus Rose

BERLIN. Krankenhäuser, die zur Versorgung von Früh- und Neugeborenen zugelassen sind, können ihre Ergebnisdaten künftig auch auf einer neuen Internetplattform bereitstellen. Diese wird ab dem kommenden Jahr freigeschaltet.

Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am Donnerstag in Berlin beschlossen. Die zentrale Veröffentlichung soll zunächst freiwillig erfolgen, ab dem Frühjahr 2014 sollen die Krankenhäuser dazu verpflichtet werden.

Bisher haben Kliniken laut GBA ihre Ergebnisdaten lediglich auf ihren eigenen Internet-Seiten dargestellt. Diese geben Auskunft über die Sterblichkeitsraten sowie die Häufigkeit von Hirnblutungen, Netzhauterkrankungen und entzündlichen Darmerkrankungen bei den in den jeweiligen Krankenhäusern versorgten Frühgeborenen.

"Damit hat der GBA einen weiteren wichtigen Baustein im Gesamtgefüge der Qualitätssicherung und Transparenz bei der Behandlung dieser kleinsten Patienten geschaffen", sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung im GBA.

An einem zentralen Ort stünden somit werdenden Eltern und einweisenden Ärzten künftig gebündelt Informationen und Entscheidungshilfen zur Auswahl eines Krankenhauses im Vorfeld der Geburt zur Verfügung.

Methoden werden auf ihren Nutzen überprüft

Die Ergebnisqualität der Krankenhäuser soll anhand der Daten transparenter werden. Vor allem die Daten aus den letzten fünf Jahren sollen zentral einsehbar werden. Sie sollen nach Namen, Regionen und Entfernungen ausgewählt werden können.

Ende Februar 2014 wird die neue Plattform mit den Ergebnissen der Erfassungsjahre 2008 bis 2012 freigeschaltet.

In einem weiteren Beschluss sieht der GBA eine Überprüfung von drei Behandlungsmethoden vor. Einer systematischen Bewertung werden unterzogen: Der Einsatz von mit Antikörpern und Medikamenten beschichteten Stents (AK-DES-Stents) zur Behandlung von Herzkranzgefäßverengungen (Koronargefäßstenosen), weiterhin Stents zur Behandlung von Verengungen der Blutgefäße im Kopfbereich (intrakranielle arterielle Stenosen) und Verfahren zur Lungenvolumenreduktion beim schweren Lungenemphysem (eine fortschreitende Zerstörung der Atemwege).

Neben diesen drei neuen Beratungsthemen überprüft der GBA derzeit eine Vielzahl weiterer Behandlungs- und Untersuchungsmethoden. Dazu zählen zum Beispiel: Das Screening auf Cystische Fibrose (Mukoviszidose) bei Kindern und psychotherapeutische Verfahren wie die Systemische Therapie bei Erwachsenen.

"Der GBA überprüft neue oder bereits angewandte Methoden daraufhin, ob Nutzen, medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit - auch im Vergleich zu bereits zulasten der GKV erbrachten Methoden - nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse erwiesen ist", sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im GBA und Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses.

Neue Datensatzbeschreibung für Klinik-QM

Das evidenzbasierte Bewertungsverfahren diene letztlich der Klärung, ob ein durch wissenschaftliche Studien hinreichend untermauerter Konsens über die Qualität und Wirksamkeit der Behandlungsmethode bestehe.

So verblieben nur solche Verfahren im Leistungskatalog der GKV oder werden dort aufgenommen, die dieser Überprüfung standhalten. "Hierbei geht es letztlich auch um Patientenschutz", sagte Deisler.

Darüber hinaus beschloss der GBA eine Neufassung der Datensatzbeschreibung für den Qualitätsbericht der Krankenhäuser. Die Regelung tritt nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bereits im Mai hatte der GBA neue Regelungen für die Qualitätsberichte ab dem Jahr 2012 beschlossen, die unter anderem die Verkürzung des Rhythmus der Berichterstattung von zwei Jahren auf ein Jahr, die Einbeziehung aller Standorte eines Krankenhauses, zusätzliche Informationspflichten zum Thema Hygiene und Vereinfachungen zum vorgeschriebenen Dateiformat vorsehen.

Allerdings stand bislang die entsprechende Anpassung der Datensatzbeschreibung für die maschinenverwertbare XML-Version der Berichte noch aus. Das wurde mit dem jetzt gefassten Beschluss nachgeholt.

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