Supportive Therapie
Diskurs zu Patientenleitlinie gestartet
BERLIN. Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat die Patientenleitlinie zur supportiven Therapie bei Krebserkrankungen erarbeitet. Da für Patienten allgemeinverständliche Versionen ärztlicher Leitlinien im Leitlinienprogramm Onkologie verpflichtend sind, stellt das ÄZQ die neue Patientenleitlinie, die auf den Handlungsempfehlungen der entsprechenden S3-Leitlinie basiert, bis zum 6. September zur öffentlichen Konsultation im Web bereit. Betroffene, Interessierte und Experten sind eingeladen, die Texte kritisch zu lesen und dem Redaktionsteam ihre Kommentare zu schicken. (maw)
Die Konsultationsfassung der Patientenleitlinie Supportive Therapie im Web: goo.gl/jzoR52







![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


