Künstliche Ernährung

BGH-Urteil Anfang April

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KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof will sein Urteil zur künstlichen Ernährung bei fortgeschrittener Demenz am 2. April verkünden, teilten die Richter jetzt mit (Az.: VI ZR 13/18). Der mittlerweile verstorbene Patient hatte keine Patientenverfügung, sein Sohn fordert ein Schmerzensgeld. Die künstliche Ernährung seines Vaters sei zuletzt sinnlos und leidensverlängernd gewesen. Das OLG München hatte ihm zuletzt 40.000 Euro zugesprochen. (mwo)

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