Zur Not muss man sich vom Notdienst freikaufen
KASSEL (mwo). Vertragsärzte sind generell verpflichtet, sich am Notdienst zu beteiligen. Das gilt auch für Fachärzte, die seit Jahren keinen Patientenkontakt haben, urteilte kürzlich das Bundessozialgericht in Kassel. Wer die notwendigen Fortbildungen versäumt hat, muss auf eigene Kosten für einen Vertreter sorgen.