Preisminderung für Autokäufer wegen zu großer Füße

Veröffentlicht:

WIESLOCH (dpa/maw). Ein Autokäufer mit großen Füßen bekommt einen Teil des Kaufpreises zurück. Grund: Der Fußraum seines Sportcoupés ist zu klein.

Der Kläger und das Autohaus hätten einem Vergleich des Amtsgerichts in Wiesloch (Baden-Württemberg) zugestimmt, sagte Gerichtssprecher Andreas Schlett auf Nachfrage der "Ärzte Zeitung". Der 1,87 Meter große Mann mit Schuhgröße 47 erhält knapp 1700 Euro und damit fünf Prozent des Kaufpreises für einen Volvo C70 zurück. Ursprünglich forderte er zehn Prozent des Kaufpreises zurück.

Der Kläger könne nicht mit Lederschuhen fahren, da der Fußraum oberhalb des Gaspedals zu eng sei, erklärte der Gerichtssprecher. "Wenn ich mit Herren-Lederschuhen in Größe 47 fahre, kann ich mich da unten verhaken. Das ist aber eine gängige Größe." Er könne als Handelsvertreter nicht mit Sportschuhen bei Kunden auftauchen. Für den Aufwand, ständig seine Schuhe zu wechseln, forderte er eine Minderung des Kaufpreises.

Vergleich beim Amtsgericht Wiesloch, Az.: 1 C 378/07

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Brandbrief

ABDA appelliert an Habeck, höhere Skonti zu erlauben

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Koordinierende Versorgung als Ziel

Long-COVID-Richtlinie in Kraft - jetzt fehlt noch die Vergütung

Lesetipps