Verbraucher mit mehr Rechten bei Auskunfteien

Veröffentlicht:

BERLIN (dpa). Die Verbraucher in Deutschland sollen mehr Rechte im Umgang mit Auskunfteien wie der Schufa erhalten. Künftig müssen gespeicherte Daten, die für Vertragsabschlüsse wie Kredite wichtig sind, offengelegt und erklärt werden. Dies sieht eine vom Bundesinnenministerium geplante Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes vor.

Verbraucher erhalten damit bei automatischen Einstufungen (Scoring) die Möglichkeit, fehlerhafte Daten und Missverständnisse zu korrigieren. Eine falsche Einstufung kann dazu führen, dass ein Verbraucher keinen Kredit oder keinen Mobilfunkvertrag erhält.

Allein die Schufa verwaltet Informationen über mehr als 60 Millionen Menschen in Deutschland. Daneben beschäftigen sich inzwischen aber auch zahlreiche andere Unternehmen mit dem Handel von Daten.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil

Verfassungsgericht: Triage-Regelung nicht mit Grundgesetz vereinbar

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Wie kann man Impfskeptiker überzeugen?

Lesetipps
Eine Kinderärztin hält im Rahmen einer Kinderimpfung gegen Meningokokken eine Spritze

© Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Neuerungen der STIKO-Impfempfehlungen

Meningokokken: Warum gerade Jugendliche geimpft werden sollten

Eine Ärztin führt eine körperliche Untersuchung bei einem Baby durch.

© Anna Ritter / stock.adobe.com

Sorgfältige Abklärung stets erforderlich

Hämatome bei Säuglingen: Immer Anzeichen für Kindesmisshandlung?