Flugpassagiere müssen oft um ihr Recht kämpfen

NEU-ISENBURG (kaa). Der Flug ist kräftig verspätet oder abgesagt, doch die Airline will dafür keinen Ausgleich zahlen, obwohl sie müsste. Das beobachten Verbraucherschützer immer wieder. Bis zu 600 Euro stehen sitzengelassenen Fluggästen laut EU-Verordnung zu. Um Entschädigungen abzuwimmeln, argumentieren Fluggesellschaften gerne mit "außergewöhnlichen Umständen" oder höherer Gewalt.

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"Der Klassiker ist der technische Defekt", sagt Birgit Zandke-Schaffhäuser, juristische Leiterin der vom Bund finanzierten Schlichtungsstelle Mobilität beim Verkehrsclub Deutschland (VCD). Die Fluggesellschaften strapazieren den "technischen Defekt" als Ausrede, um Forderungen abzuschmettern, oder spielen auf Zeit, um Kunden zu zermürben, monieren Verbraucherschützer. Passagiere sollten sich nicht abwimmeln lassen. Die Airline ist in der Beweispflicht, dass "außergewöhnliche Umstände" vorgelegen haben und sie alles unternommen hat, um den Flugausfall zu verhindern.

Reisende sollten sich schon am Flughafen bescheinigen lassen, dass und warum der Flug annulliert wurde. "Das Argument höhere Gewalt zieht vor Gericht immer seltener", berichtet die Stiftung Warentest. "Denn technische Probleme liegen im Risikobereich des Unternehmens."

Zum Februar 2005 hatte die Europäische Union die Rechte von Individual- und Pauschaltouristen sowie Geschäftsreisenden gestärkt. Bei Ausfällen, Verspätungen oder Überbuchungen haben Kunden seitdem einen Anspruch auf Entschädigung. Die Vorschrift gilt für alle Flüge von Flughäfen in der EU und für alle EU-Fluggesellschaften, die außerhalb der Union starten und ein Ziel innerhalb eines EU-Landes ansteuern, egal ob Linie oder Charter.

Bei Annullierung oder Überbuchung bekommt der Fluggast zwischen 125 und 600 Euro. Bei Flügen bis 1500 Kilometern gibt es 250 Euro. 125 Euro müssen gezahlt werden, wenn der Passagier höchstens zwei Stunden später ankommt.

Bei Flügen zwischen 1500 und 3500 Kilometern zahlt die Fluggesellschaft 400 Euro. 200 Euro gibt es, wenn die Ankunft sich höchstens drei Stunden verzögert. Bei Langstrecken sind 600 Euro fällig - 300 Euro, wenn ein Ersatzflug die Verspätung auf vier Stunden begrenzt.

Bei langen Wartezeiten können Passagiere zudem auch Betreuungsleistungen verlangen. Dazu zählen kostenlose Mahlzeiten sowie zwei Telefongespräche, Faxe oder E-Mails sowie die Hotelübernachtung.

Liegt nur eine Verspätung vor, hat der Kunde keinen Anspruch auf Bares, kann aber Verpflegung, Telefon, notfalls ein Hotelbett fordern. Der Service wird bei Flügen bis 1500 Kilometern nach zwei Stunden fällig, bei Strecken bis 3500 Kilometern nach drei, bei Langstrecken nach vier. Ab fünf Stunden Verspätung können sich Passagiere den Flugpreis auch erstatten lassen.

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