Freitag, 10. Februar 2012
Ärzte Zeitung, 28.08.2008

Beginnt Prozess gegen Krebsärztin Bach wieder von vorne?

Der Vorsitzende Richter ist schwer erkrankt / Seit fünf Jahren ruht Approbation der Ärztin wegen des Verfahrens

HANNOVER (cben). Der Totschlagsprozess um die Internistin und Krebsärztin Mechthild Bach vor dem Landgericht Hannover steht vor dem Abbruch. Der vorsitzende Richter ist schwer erkrankt.

Mechthild Bach.

Foto: dpa

Zum dritten Mal hintereinander ist ein Prozesstermin gestrichen worden. Nach 23 Verhandlungstagen ist der Vorsitzende Richter Frank Bürger so schwer erkrankt, dass er die erlaubte Prozess-Unterbrechungsfrist von sechs Wochen vermutlich überschreiten wird, heißt es aus dem Landgericht. "Wir prüfen, ob die Frist auch anders ausgelegt werden kann", erklärte die Sprecherin des Landgerichtes, Luzia Tischler.

Bachs Anwalt, Matthias Waldraff, kritisierte, das Gericht sei nicht in der Lage, ein Verfahren dieser Dimension durchzuführen. Offenbar sei das Gericht so sehr überlastet, dass es - anders als sonst bei großen Verfahren üblich - keine Ersatzrichter für den Bach-Prozess zur Verfügung gestellt hat. "Bei einem so schwierigen und langwierigen Verfahren hätte man einen Ergänzungsrichter und einen Ergänzungsschöffen teilnehmen lassen müssen", kritisierte der Verteidiger der Ärztin. Es sei nicht abzusehen gewesen, dass das Verfahren so lange dauern werde, erklärte dazu Landgerichtssprecherin Tischler.

Wenn das Verfahren neu aufgerollt werden müsste, würden alle Zeugen, Gutachten, Aussagen oder Anträge so behandelt, als hätten sie nie existiert. Das beträfe auch den Befangenheitsantrag Waldraffs, der dem Vorsitzenden Richter Vorverurteilung seiner Mandantin vorwirft. Aber auch die völlig unterschiedlich urteilenden Gutachter müssten erneut vor Gericht erscheinen.

Wegen der Anklage ruht Bachs Approbation bereits seit fünf Jahren. Waldraff wies deshalb darauf hin, dass es auch eine Verantwortung gegenüber der Angeklagten gebe. "Für sie wird das langsam unerträglich", sagte er. Der Ärztin wird vorgeworfen, sie habe acht ihrer schwer kranken Patienten in der Belegklinik Hannover-Langenhagen mit übermäßigen Gaben von Morphium und Diazepam getötet.

Laut Gesetz darf ein Prozess bei Krankheit eines Richters nicht länger als sechs Wochen unterbrochen werden.

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