Apothekengütesiegel irreführend?
BAD HOMBURG (eb). Das Landgericht Darmstadt verhandelt heute darüber, ob der Inhaber einer Versandapotheke mit dem Gütesiegel "Sichere Versandapotheke - BVDVA geprüft" werben darf. Klägerin ist die Wettbewerbszentrale aus Bad Homburg.
Sie beanstandet die Verwendung des Siegels als irreführend. Es werde suggeriert, die Apotheke halte einen höheren Qualitätsstandard ein als die Konkurrenten. Dabei müssten für die Siegel-Nutzung nur bestimmte, ohnehin gesetzlich vorgeschriebene Standards beachtet werden.