Vor Mietnomaden können sich Mediziner schützen

Mietnomaden können Besitzer von Wohnimmobilien in finanzielle Engpässe treiben. Doch gegen die monetären Verluste gibt es einen Schutz.

Von Anja Krüger Veröffentlicht:
Und auf geht’s zur nächsten Wohnung - Pech nur für den Vermieter!

Und auf geht’s zur nächsten Wohnung - Pech nur für den Vermieter!

© Foto: dpa

Viele niedergelassene Ärzte besitzen als Altersvorsorge oder Vermögensanlage Wohnimmobilien, die sie vermieten. Geraten sie an sogenannte Mietnomaden, kann die Investition schnell zu einem finanziellen und nervlichen Fiasko werden. Zumindest gegen die monetären Auswirkungen von Wohn-Nepping können sich Vermieter aber schützen.

Das Phänomen der Mietnomaden, die von Wohnung zu Wohnung ziehen und nie einen Euro zahlen, gab es früher nicht. Statistiken darüber führt zwar niemand. Aber immer mehr Hausbesitzer berichten über solche Erfahrungen, etwa ein Eigentümer aus einer norddeutschen Kleinstadt, der an eine sympathische Kleinfamilie vermietete und nie einen Cent erhielt. Drei Monate nach dem Einzug kündigte er dem Mieter fristlos, doch nichts tat sich. Der Vermieter zog vor Gericht. Erst Vollstreckungsbeamte sorgten dafür, dass die Familie in eine andere Bleibe zog, auf Kosten des Vermieters. "Auf dem Gesamtschaden von mehr als 12 000 Euro bin ich sitzen geblieben", sagt er.

Erkennbar ist die Gefahr oft nicht: Mietnomaden präsentieren sich in der Regel nicht als Sozialfälle, sondern als gut situierte Bürger mit bestem Einkommen. "Eigentümer können für den Fall vorsorgen, dass der Mieter nicht zahlt", sagt der Versicherungsmakler Michael Kuhlmann, der die Homepage www.mietnomaden-versicherung.de betreibt. Vermieter haben zwei Möglichkeiten: die klassische Versicherungslösung oder ein Factoring-Modell. Bislang bietet laut Kuhlmann nur ein Versicherer Schutz gegen Mietnomaden an, und zwar die Gesellschaft Helvetia. Sie verkauft die Deckung als Zusatz zu ihrer Wohngebäude-Police.

Der Zusatz kostet drei Promille der Jahresmiete. "Im Schadenfall trägt der Kunde eine Eigenbeteiligung von 20 Prozent, der sich auf die tatsächliche Schadenhöhe bezieht", erklärt Helvetia-Sprecherin Beatrix Höbner. Der Versicherer übernimmt Mietrückstände bis zu einem Jahr, wenn der Mieter abgemahnt wurde und der Eigentümer erfolgreich gegen ihn geklagt hat.

"Der Nachteil ist, dass die Versicherung nicht sofort zahlt", sagt Makler Kuhlmann. Sinnvoll ist diese Lösung nur für Vermieter, die eine Zahlungsverzögerung verkraften können. Bei der Factoring-Variante erhält der Mediziner sofort Geld. Dabei tritt er seine Forderungen an den Mieter an eine Factoring-Gesellschaft ab, die Außenstände eintreibt. Nach Kuhlmanns Angaben beträgt die Gebühr etwa zwei Prozent der Jahresendmiete.

Verlassen die unerwünschten Bewohner endlich die Wohnung, entpuppen sie sich häufig als Mietvandalen. Auch gegen diese Sachschäden können sich Ärzte versichern. Der Hamburger Assekurateur Carl Rieck bietet solche Verträge seit dem vergangenen Herbst an, Risikoträger ist die Schwarzmeer- und Ostsee-Versicherung. Wichtig ist hier, dass Vermieter bei einem Schaden dem Versicherer eine genaue Auflistung über das Inventar wie Armaturen oder Einbauten der Wohnung geben können. Policen gibt es über Deckungssummen von 10 000 Euro, 20 000 Euro oder 30 000 Euro. Sie kosten nach Auskunft des Assekurateurs zwischen 72 Euro und 96 Euro plus Versicherungssteuer im Jahr. Im Schadenfall muss der Vermieter eine Eigenbeteiligung in Höhe von drei Monatskaltmieten tragen.

Der Interessenverband für private Vermieter Haus und Grund in Berlin hält allerdings nicht viel von solchen Policen. Er kritisiert, dass die Vorgaben der Versicherer so hart sind, dass der Kunde selten Geld bekommt. "Die sinnvolle Alternative ist die gründliche Auswahl des Mieters", sagt Kai Warnecke von Haus und Grund.

Vermieter sollten sich vor Abschluss des Mietvertrags unbedingt einen gültigen Personalausweis mit Lichtbild zeigen lassen. "Diejenigen, die sich regelmäßig von Vermietern verklagen lassen, sind häufig nicht gemeldet und haben deshalb keine gültigen Ausweispapiere", sagt er. Außerdem sei ein Solvenzcheck sinnvoll. Eigentümer können bei Haus und Grund oder anderen Anbietern prüfen lassen, ob der Mietinteressent wegen Zahlungsauffälligkeit in einer Datenbank erfasst ist.

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