Direkt zum Inhaltsbereich

Auf feuchte Stellen muss Hausverkäufer hinweisen

Veröffentlicht:

SAARBRÜCKEN (dpa). Der Verkäufer eines Hauses muss den Käufer auch ungefragt auf mögliche feuchte Stellen hinweisen. Das hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.

Zwar müsse ein Käufer insbesondere bei älteren Häusern mit Feuchtigkeit rechnen. Er sei aber nicht verpflichtet, das Gebäude umfassend zu untersuchen. Verschweige der Verkäufer bekannte Feuchtigkeitsstellen, handele er arglistig.

Az.: 4 U 90/08-33

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neudefinition mit praktischen Konsequenzen

COPD: Schon ab einer moderaten Exazerbation in Gruppe E!

Kaum erforscht

Mit Lungenfibrose wird das Sexleben zum Problem

Lesetipps
Es muss nicht immer die ganze Packung sein. Bei Abklingen der Symptome reicht oft eine kürzere Dauer der Antibiotikatherapie.

© umang / stock.adobe.com

Kürzer ist oft besser

Wann ein Antibiotikum früher abgesetzt werden kann