Inkassobüro setzte Schuldner übers Internet unter Druck

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FRANKFURT AM MAIN (dpa). Ein Inkassobüro, das Schuldner mit seinem Internetauftritt unter Druck setzt, darf seine Geschäfte nicht weiterführen. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden. Laut Gericht hatte das Unternehmen in seinen Mahnschreiben auf seine Internetseite hingewiesen, auf der Informationen eingeholt werden könnten. Durch die Gestaltung der Website wird nach Ansicht der Richter suggeriert, dass die Schuldner mit ihren Daten und offenen Forderungen in einer öffentlichen Datei geführt würden. Außerdem sei das Inkassobüro Zweifeln an Forderungen nicht nachgegangen.

Az.: 8 E 892/08.F

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