Karte für Fußballspiel kann den Job kosten
MAINZ (dpa). Die Annahme einer Eintrittskarte für ein Fußballspiel kann einem Arbeitnehmer den Job kosten. Zumindest dann, wenn das Geschenk nicht von geringem Wert ist - hier ging es um eine Bundesligakarte für ca. 250 Euro - und es den Eindruck erwecken kann, der Betroffene sei käuflich. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz hervor.
Az.: 9 Sa 572/08