Neue Schiedsstelle für Streit mit dem Anwalt
BERLIN (mwo). Einen Streit mit ihrem Anwalt können Verbraucher künftig auch vor einer unabhängigen Schlichtungsstelle klären. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag jetzt verabschiedet. Es soll zum 1. September in Kraft treten. Die Schlichtung im Streit um Honorar oder Haftung bis 15 000 Euro ist kostenlos und bei der Bundesrechtsanwaltskammer angesiedelt. Im Gegensatz zu bereits bestehenden Schlichtungsangeboten örtlicher Rechtsanwaltskammern darf der Schlichter aber nicht aus den Reihen der Anwälte kommen. In einem Beirat sollen neben Anwälten mindestens zur Hälfte auch Vertreter aus Verbraucherverbänden und Wirtschaft vertreten sein. Die Schlichtung kann vom Mandanten wie auch vom Anwalt beantragt werden, ist aber für beide Seiten freiwillig.