Timesharing-Drückerkolonnen unter Druck
Dubiose Anbieter wollen Urlaubern überteuerte Nutzungsrechte an Ferienimmobilien noch vor Inkrafttreten einer neuen EU-Richtlinie andrehen.
Veröffentlicht:Verbraucherschützer warnen Mittelmeer-Urlauber vor unseriösen Timesharing-Anbietern. "Kriminelle Organisationen werden versuchen, in dieser Saison noch einmal richtig Kasse zu machen, weil von 2011 an eine neue EU-Verordnung zum Konsumentenschutz greift", sagt Bernd Krieger, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) in Kiel.
Timesharing geht meist mit überteuerten Preisen einher
Beim Timesharing werden zeitlich begrenzte Nutzungsrechte an Ferienimmobilien meist zu weit überhöhten Preisen verkauft. Das Landgericht Duisburg ermittelte in einem Fall (Az.: 8 O 129/93), dass ein Apartment auf Gran Canaria zu einem Quadratmeterpreis von umgerechnet 10 000 Euro veräußert worden war. Vergleichbare Objekte auf der Hauptinsel der Kanaren wurden zum Zeitpunkt des Verkaufs hingegen nur für 750 bis 1000 Euro pro Quadratmeter gehandelt. Darüber hinaus müssen Timesharing-Kunden hohe jährliche Gebühren für die Unterhaltung der Immobilien zahlen.
"Um die überteuerten Wohnnutzungsrechte loszuschlagen, nutzen die Timesharing-Anbieter regelrechte Drückerkolonnen", sagt EVZ-Leiter Krieger. An den Strandpromenaden würden Urlauber mit Gewinnspielen und Rubbellosen geködert. "Um den vermeintlichen Gewinn zu übergeben, werden die Touristen in entfernte Hotelanlagen gelockt und dort von erfahrenen Vertriebsprofis zur Unterschrift überredet", berichtet Krieger. "Dabei wird meist eine sofortige Anzahlung von bis zu 10 000 Euro verlangt und das Geld direkt von der EC- oder Kreditkarte abgebucht."
Auch Ärzte waren in der Vergangenheit wiederholt Opfer. Krieger: "Oftmals sprechen die Anbieter gezielt Menschen mit sehr stressvollen Berufen an, weil diese durch ihr hohes Erholungsbedürfnis im Urlaub leicht getäuscht werden können."
Touristen werden mit Gewinnspielen geködert.
Um Verbraucher besser vor dubiose Timesharing-Offerten zu schützen, hat die EU-Kommission eine neue Richtlinie verabschiedet. Sie sieht ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht, den Wegfall von Anzahlungen sowie klare Kündigungsfristen für alle Urlaubsangebote vor, bei denen sich Verbraucher über einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten binden.
Die Staaten der Gemeinschaft haben allerdings bis Anfang 2011 Zeit, die neue Richtlinie in nationale Gesetze umzuwandeln. "In den klassischen Timesharing-Ländern Spanien, Portugal und Griechenland werden Anbieter deshalb alles versuchen, um in diesem und dem nächsten Jahr noch so viele Opfer wie möglich zu ködern", fürchtet Krieger. "Wir stehen vor einem heißen Sommer."
Auch die Nebenkosten schlagen hoch zu Buche
Urlauber sollten vor Unterzeichnung eines Timesharing-Vertrags auch die weiteren Kosten bedenken, rät Sabine Fischer-Volk, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. "Zusätzlich zu den monatlichen Beiträgen für die Nutzungsrechte an der Ferienimmobilien müssen Flüge und Mietwagen bezahlt werden." Zudem könnten Timesharing-Kunden die Anlagen gerade in der begehrten Sommerzeit häufig nicht nutzen, warnt die Juristin. "Weil dann alle Mitglieder Urlaub machen wollen, sind die Einrichtungen in dieser Zeit häufig völlig überbucht."