Datenschutz: Gesetz schränkt Handel mit Adressen ein

BERLIN (dpa). Persönliche Daten wie Adressen können nicht mehr völlig frei gehandelt werden. Der Bundesrat billigte am Freitag das vom Bundestag teilweise verschärfte Datenschutzgesetz.

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Ursprünglich war vorgesehen, einen Handel mit persönlichen Daten generell nur noch dann zu erlauben, wenn die Betroffenen ausdrücklich zugestimmt haben. Das Gesetz lässt jetzt viele Ausnahmen zu. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar führte die vielen Eingriffe in den Entwurf auf eine "beispiellose Lobbykampagne" zurück.

Im Zentrum der Kritik vonseiten der Wirtschaft stand das sogenannte Listenprivileg, wonach Sammlungen persönlicher Daten von Firmen genutzt werden dürfen. Die Verbände wehrten sich gegen eine Streichung dieses Privilegs. Nach den Ausnahmen dürfen die Werbewirtschaft, Medienunternehmen und Meinungsforscher sowie gemeinnützige Organisationen weiter listenmäßig erfasste Daten bestimmter Personengruppen nutzen.

Das Gesetz sieht für die von den Änderungen betroffenen Unternehmen eine Übergangsfrist von drei Jahren vor. Eine Einwilligung in die Datenweitergabe entfällt, wenn der Empfänger von Werbeschreiben erfährt, woher seine Daten ursprünglich stammen. Firmen dürfen künftig den Abschluss eines Vertrages nicht davon abhängig machen, dass der Kunde der Verarbeitung seiner Daten zustimmt (Kopplungsverbot). Für Markt- und Meinungsforschung verwendete Daten müssen anonymisiert werden. Für schwere Verstöße wird das Bußgeld von 250 000 auf 300 000 Euro erhöht. Bei Datenschutzpannen müssen die Unternehmen die Betroffenen informieren.

Mehr Rechte erhalten die Aufsichtsbehörden. Die betrieblichen Datenschutzbeauftragten werden gestärkt, ihr Kündigungsschutz wird verbessert. Das Gesetz enthält auch erste Bestimmungen für einen Schutz von Arbeitnehmerdaten. Verdachtslose Durchleuchtungen wie bei der Deutschen Bahn soll es nicht mehr geben. Ein schon lange gefordertes Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz wird es wahrscheinlich erst in der nächsten Legislaturperiode geben.

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