Dürfen Angaben des Beipackzettels ins Internet?
KARLSRUHE (mwo). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird entscheiden, ob die Beipackzettel-Angaben von Medikamenten ins Internet eingestellt werden dürfen. Mit einem jetzt veröffentlichten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine entsprechende Anfrage nach Luxemburg gerichtet.
Veröffentlicht:Die deutsche Merck-Tochter MSD Sharp & Dohme GmbH hatte die Angaben zu mehreren Arzneimitteln ohne Passwortschutz ins Internet eingestellt. Ein Wettbewerber sah darin einen Wettbewerbsverstoß und zog vor Gericht. Landgericht und Oberlandesgericht in Hamburg waren dem gefolgt. Dagegen ließ der BGH selbst die Revision zu und legte den Streit dem EuGH vor (Az.: I ZR 223/06).
Der muss nun entscheiden, ob es sich tatsächlich um verbotene "Öffentlichkeitswerbung" handelt. Denn im Gegensatz zu normaler Werbung würden die Informationen nicht "unaufgefordert dargeboten", sondern seien "nur demjenigen im Internet zugänglich, der sich selbst um sie bemüht".