Verfassungsgericht rügt Dauer der Honorarklage
KARLSRUHE (mwo). Ein Honorarstreit vor Gericht darf nicht ewig dauern. Mit einem Beschluss gab das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde einer Ärztin statt. Sie hatte im April 2000 eine bereits anhängige Honorarklage um zwei weitere Quartale erweitert, ein Urteil dazu gibt es bis heute nicht.
Die Untätigkeit des Sozialgerichts verletzt die Ärztin in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz, rügte das Gericht. Ziehe sich ein Honorarstreit über Jahre hin, müssten die Gerichte alle verfügbaren Mittel ergreifen, um das Verfahren zu beschleunigen.
Az.: 1 BvR 1304/09