Gericht muss Ladung des Klägers nachweisen

Veröffentlicht:

MAINZ (dpa). Ein Gericht muss nachweisen, dass ein Kläger ordnungsgemäß zur mündlichen Verhandlung geladen wurde. Das entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Montag bekannt gewordenen Urteil.

Erscheine der Kläger nicht, weil er nach seinen Angaben keine Ladung erhalten hat, und weise das Gericht die Klage ab, verletze dies den Grundsatz der "Gewährung des rechtlichen Gehörs". Daher könne das Urteil keinen Bestand haben. Das Gericht hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des Sozialgerichts Trier auf und verwies die Sache an die Vorinstanz zurück.

Ein Kläger hatte in dem Verfahren um die Anerkennung des Grades seiner Schwerbehinderung nicht an der mündlichen Verhandlung teilgenommen. Zu dem Prozess war er durch einfachen Brief geladen worden. Die Behauptung des Klägers, er habe die Ladung nicht erhalten, sei nicht zu widerlegen, entschied das Landessozialgericht.

Az.: L 4 SB 44/09

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tierexperiment: Neuer Signalweg identifiziert

Essen in Sicht? Die Leber ist schon aktiv!

Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer