Dienstag, 16. März 2010
Ärzte Zeitung, 22.10.2009

Schweinegrippe: Ärzte haften nicht für Impf-Folgen

Die Herstellerhaftung bei der H1N1-Impfung übernehmen die Länder / Berliner Ärzte noch im Ungewissen

BERLIN (ami/ble). Wer haftet für Schäden infolge der Impfung gegen Schweinegrippe? In Berlin ist diese Frage noch nicht eindeutig geklärt.

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Foto: bilderbox ©www.fotolia.de

Fest steht, dass der Hersteller für Schäden, die auf den Impfstoff zurückgeführt werden, nicht eintreten muss. Seine Haftung übernimmt zunächst die öffentliche Hand. Wie bei allen anderen öffentlich empfohlenen Impfungen, so der Staatssekretär des Bundesgesundheitsministeriums Klaus Theo Schröder, ist die Haftung dabei über den Paragrafen 84 Arzneimittelgesetz und das Infektionsschutzgesetz geregelt. Versorgungsansprüche werden nach dem Bundesversorgungsgesetz geleistet.

Im Detail werden die Haftungsfragen dann in den Verträgen zwischen Bundesländern und Ärzten geregelt. In Berlin gibt es bislang noch keinen Vertrag, nachdem die KV einen Rahmenvertrag abgelehnt hat, der ein Honorar von weniger als 7,10 Euro vorsieht (wir berichteten).

Nun will der Senat Einzelverträge mit rund 2000 Impfärzten schließen. Darin ist vorgesehen, dass die Herstellerhaftung beim Land liegt, und der Arzt die Haftung für alle Schäden übernimmt, die mit Fehlern rund um die Impfung selbst zusammenhängen. Dazu zählen das Mischen, die Aufbewahrung der Impfstoffe sowie die Aufklärung über die Impfung.

Die Juristen der Berliner Ärztekammer prüfen derzeit, ob die Vertragsbestimmungen Ärzten ein zu großes Haftungsrisiko aufbürden. Bereits jetzt scheint festzustehen, dass das vom Senat vorgesehene Infoblatt zur Aufklärung, das die Patienten vor der Impfung unterschreiben müssen, nicht ausreicht. Auch Berlins KV-Vize Dr. Uwe Kraffel kritisierte in der "Berliner Zeitung", dass die Frage möglicher Nebenwirkungen ausgeklammert bleibe.

Die Impfung "sei nicht so erprobt und unbedenklich wie die gebräuchlichen Standard-Impfungen". Deshalb sollten Ärzte ihre Patienten gewissenhaft aufklären, heißt es in einem Rundschreiben der KV an die Niedergelassenen.

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