Ärzte Zeitung, 09.11.2009
Bewährungsstrafe
und Berufsverbot für Methadon-Arzt
COBURG (dda). Leichtsinnig und schlampig
soll ein
58-jähriger Allgemeinarzt aus dem Landkreis Lichtenfels
Heroinsüchtige über mehrere Jahre mit der Ersatzdroge
Methadon versorgt haben. Das Landgericht in Coburg verurteilte ihn
deshalb zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten wegen des
unerlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln und zu einer
Geldstrafe von 2000 Euro.
Das Gericht verhängte gegen den
58-Jährigen außerdem ein Berufsverbot von
fünf Jahren,
jedoch beschränkt auf die Behandlung von
Süchtigen.
Es
begründete dies damit, dass dem Mediziner in seiner normalen
Tätigkeit als Arzt keine Fehler nachgewiesen werden konnten.In
der
43-Seiten-Anklageschrift warf die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten
vor, bei 45 Patienten zwischen 2001 bis 2003 wiederholt gegen die
"ordnungsgemäße Substitutionsbehandlung"
verstoßen und
dabei 4662 Rezepte leichtfertig ausgestellt zu haben. Die
Abhängigen hätten die Ersatzdroge von ihm manchmal
schon nach
dem ersten Praxisbesuch in Wochenrationen und ohne genaue
Untersuchungen als "Take-Home-Rezepte" mit nach Hause
bekommen.
Nach
weiteren Vorwürfen der Anklage soll sich der Mediziner mit den
Verordnungen langfristige und regelmäßige
Einnahmequelle
verschafft und gegen die ärztliche Kunst verstoßen
haben.
Reuig und einsichtig zeigte sich der Arzt vor Gericht. Er gab
zu:
"Ich habe Fehler gemacht und davon einige sehr dumme." Von den
Verschreibungen habe er jedoch finanziell kaum profitiert.
Als strafmildernd wertete der Richter das lange
Ermittlungsverfahren, die Reue und das Geständnis des
Angeklagten
und dass dieser nicht aus "übermäßigem
Gewinnstreben"
gehandelt habe.

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