KARLSRUHE (nös). Stoffe, die normalerweise als Nahrung aufgenommen werden können, sind keine Arzneimittel. Das hat der Bundesgerichtshof im Fall eines Zimtpräparates entschieden und ein Urteil gegen den Hersteller zurückgewiesen. Denn, so das Gericht, Arzneimittel seien Stoffe, die über die physiologische Wirkung von Lebensmitteln hinausgehen.
BGH-Urteil, Az.: I ZR 138/07
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