Stalking erst nach dem zweiten Mal strafbar
ZWEIBRÜCKEN (dpa). Eine Verurteilung wegen Nachstellens, dem so genannten Stalking, ist nur dann möglich, wenn der Täter mindest zweimal derselben Person nachgestellt hat.
Das hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden. Andernfalls, so die Richter, fehle es am gesetzlich vorgegebenen Merkmal der Beharrlichkeit.
Az.: 1 Ss 10/09