Klage gegen US-Broker erfolgreich

KARLSRUHE (mwo). Geldanleger in Deutschland können auch gegen ausländische Finanzunternehmen klagen, wenn diese sich an sittenwidrigen Geldgeschäften in Deutschland beteiligt haben. Das hat heute Morgen der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

Veröffentlicht:

Das Gericht sprach einer Anlegerin aus Nordrhein-Westfalen rund 6000 Euro Schadenersatz zu. Sie hatte im Jahr 2003 einem deutschen Vermittler 6000 Euro für Börsentermingeschäfte in den USA gezahlt. Über die Internetplattform eines US-amerikanischen Brokers hatte der Vermittler direkten Zugang zur New Yorker Börse.

An der US-Börse tätigte er zahlreiche Geschäfte, die jedoch wegen der hohen Provisionen, die er und der Wertpapierhändler bekommen sollten, nahezu chancenlos waren. 2006 waren von den 6000 Euro noch ganze 205 Euro übrig. Die Differenz nebst Zinsen verlangte die Anlegerin nun von dem amerikanischen Broker zurück.

Und der muss für den Schaden auch haften, urteilte der BGH. Der Broker habe "die hohe Missbrauchsgefahr" gekannt und den Vermittler trotzdem ohne jede Kontrolle gewähren lassen. Der Vermittler habe die Frau auch tatsächlich "vorsätzlich sittenwidrig geschädigt". Dies habe sich auch der Wertpapierhändler aufdrängen müssen, er habe davor aber "die Augen bewusst verschlossen". Daher, so der BGH, stehe er mit in der Haftung.

Az.: XI ZR 93/09

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Brandbrief

ABDA appelliert an Habeck, höhere Skonti zu erlauben

Landessozialgericht

Hohe Hürden für Corona-Infektion als Arbeitsunfall

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Nierenkomplikationen

DOAK von Vorteil bei Vorhofflimmern und Niereninsuffizienz

Lesetipps
Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden