Direkt zum Inhaltsbereich

PKV: Leistungsbetrug rechtfertigt Ausschluss

Veröffentlicht:

KOBLENZ (bü). Erschleicht sich ein Versicherter von einem privaten Krankenversicherer Leistungen, so begeht er einen massiven Betrug, der das Versicherungsunternehmen zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz. Das Vertrauensverhältnis werde dadurch grundlegend zerstört. Im verhandelten Fall hatte ein Versicherter Kostenvoranschlägen für neue Brillen vorgelegt, weil die alten Brillen angeblich zu Bruch gegangen waren.

Az.: 10 U 213/08

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Rauchjahre statt Packungsjahre

Lassen sich die Kriterien fürs Lungenkrebs-Screening vereinfachen?

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung ist jetzt auch auf Instagram aktiv.

© prima91 / stock.adobe.com

Social Media

Folgen Sie der Ärzte Zeitung auf Instagram

Manche Menschen mit Adipositas haben ein vergleichsweise günstiges kardiovaskuläres Risikoprofil: offenbar vor allem diejenigen mit weniger zentraler Fettansammlung. (Symbolbild mit Fotomodell)

© sam richter / stock.adobe.com

Mega-Analyse

BMI ade? Beim kardiovaskulären Risiko kommt es auf das Bauchfett an