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PKV: Leistungsbetrug rechtfertigt Ausschluss

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KOBLENZ (bü). Erschleicht sich ein Versicherter von einem privaten Krankenversicherer Leistungen, so begeht er einen massiven Betrug, der das Versicherungsunternehmen zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz. Das Vertrauensverhältnis werde dadurch grundlegend zerstört. Im verhandelten Fall hatte ein Versicherter Kostenvoranschlägen für neue Brillen vorgelegt, weil die alten Brillen angeblich zu Bruch gegangen waren.

Az.: 10 U 213/08

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Kostenfreie ärztliche Beratung als „verbotene Zuwendung“

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