Direkt zum Inhaltsbereich

PKV: Leistungsbetrug rechtfertigt Ausschluss

Veröffentlicht:

KOBLENZ (bü). Erschleicht sich ein Versicherter von einem privaten Krankenversicherer Leistungen, so begeht er einen massiven Betrug, der das Versicherungsunternehmen zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz. Das Vertrauensverhältnis werde dadurch grundlegend zerstört. Im verhandelten Fall hatte ein Versicherter Kostenvoranschlägen für neue Brillen vorgelegt, weil die alten Brillen angeblich zu Bruch gegangen waren.

Az.: 10 U 213/08

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Cannabistherapie

Gesetzesänderung geplant: THC-Fertigarzneimittel nur labelgerecht zu verordnen

Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vier Ursachen im Überblick

Häufiges Aufstoßen: Woher es kommen kann und wie therapiert wird

Lesetipps
Einsame jüngere Frau

© Photographee.eu / stock.adobe.com

DEGAM-Kongress

Einsamkeit trifft nicht nur Ältere