Wer haftet für Schaden beim Falschparken?

Veröffentlicht:

KIEL (eb). Entsteht wegen Falschparken ein Schaden am Auto, haftet der Falschparker für einen Teil des Schadens selbst, entschied das Amtsgericht München. Ein Taxifahrer hatte sein Auto so geparkt, dass ein Teil des Wagens in ein absolutes Halteverbot hineinragte. Ein Omnibus streifte diesen Teil. Laut Urteil muss der Taxifahrer ein Drittel des Schadens selbst tragen.

Az.: 341 C 15805/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Ermittlungen gegen Kinderarzt

Klinik-Arzt soll im Dienst Kinder missbraucht haben

Abrechnungsstreit

Bayerns Sozialgerichte klagen über Prozessflut

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

1,1 Millionen Erwachsene befragt

COVID-19: Impfskepsis häufig doch überwindbar

Lesetipps
Ein Mann mit naßgeschwitztem Gesicht und Hemd tupft sich mit einem Tuch die Stirn ab.

© Creatas / Thinkstock

Stufenschema

Das große Schwitzen: Strukturiert gegen Hyperhidrose vorgehen

Spritze zum Impfen mit Schriftzug

© Fiedels / stock.adobe.com

Hotline Impfen

Stellen Sie Ihre Fragen zum Impfen!