Wer haftet für Schaden beim Falschparken?
KIEL (eb). Entsteht wegen Falschparken ein Schaden am Auto, haftet der Falschparker für einen Teil des Schadens selbst, entschied das Amtsgericht München. Ein Taxifahrer hatte sein Auto so geparkt, dass ein Teil des Wagens in ein absolutes Halteverbot hineinragte. Ein Omnibus streifte diesen Teil. Laut Urteil muss der Taxifahrer ein Drittel des Schadens selbst tragen.
Az.: 341 C 15805/09