Direkt zum Inhaltsbereich

Wer haftet für Schaden beim Falschparken?

Veröffentlicht:

KIEL (eb). Entsteht wegen Falschparken ein Schaden am Auto, haftet der Falschparker für einen Teil des Schadens selbst, entschied das Amtsgericht München. Ein Taxifahrer hatte sein Auto so geparkt, dass ein Teil des Wagens in ein absolutes Halteverbot hineinragte. Ein Omnibus streifte diesen Teil. Laut Urteil muss der Taxifahrer ein Drittel des Schadens selbst tragen.

Az.: 341 C 15805/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Künstliche Intelligenz

Ihre Schritte für den sicheren KI-Einsatz im Praxisalltag

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kombi schlägt Monotherapie

Diese Blutdrucksenker werden am besten vertragen

Blutbildveränderungen

Ursachenfindung der Leukozytose: Reaktiv, Infektion oder Leukämie?

Lesetipps
Ein Fußballspieler hält sich seinen Knöchel, ein Helfer assistiert ihm.

© massimhokuto / stock.adobe.com

Orthese selten nötig

Das ist bei Sprunggelenksverletzungen zu beachten

Eine Frau sitzt auf dem Bett und hält sich eine Wärmflasche auf den Bauch.

© Halfpoint / stock.adobe.com

Schmerzen verhindern

Das sind die aktuellen medikamentösen Ansätze bei Endometriose