Direkt zum Inhaltsbereich

Wer haftet für Schaden beim Falschparken?

Veröffentlicht:

KIEL (eb). Entsteht wegen Falschparken ein Schaden am Auto, haftet der Falschparker für einen Teil des Schadens selbst, entschied das Amtsgericht München. Ein Taxifahrer hatte sein Auto so geparkt, dass ein Teil des Wagens in ein absolutes Halteverbot hineinragte. Ein Omnibus streifte diesen Teil. Laut Urteil muss der Taxifahrer ein Drittel des Schadens selbst tragen.

Az.: 341 C 15805/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil

Kostenfreie ärztliche Beratung als „verbotene Zuwendung“

Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

AMD-Prävention

Altersabhängige Makuladegeneration: Leitlinie gibt Empfehlungen zum Screening

Meist Adenokarzinome

Tipps zur Früherkennung: Warnzeichen für Pankreaskrebs erkennen

Lesetipps
Eine Frau zieht einen Kompressionsstrumpf auf ihr rechtes Bein.

© Itana / Stock.adobe.com

Leitlinien-Update

Welcher Kompressionsstrumpf ist der richtige?